Strafrecht
Der Ablauf der Strafverfolgung ist in der Strafprozessordnung genau geregelt.
In einem Strafverfahren wird durch die Kriminalpolizei, Staatsanwaltschaft und das Gericht geklärt, ob eine Person eine bestimmte, gerichtlich strafbare Tat begangen hat und welche Strafe (z.B. Freiheitsstrafe / Geldstrafe) verhängt wird.
Als Rechtsanwalt kann ich Ihnen bereits ab der ersten Phase eines Strafverfahrens zur Seite stehen. Vor allem bei der ersten Vernehmung durch die Kriminalpolizei oder Staatsanwaltschaft sollte nicht auf anwaltliche Hilfe verzichtet werden.
Nachstehend ein Auszug meiner anwaltlichen Leistungen im Zusammenhang mit einem Strafverfahren: