Wasserrecht

Das öster­re­ichis­che Wasser­recht stellt das Ergeb­nis ein­er mehr als hun­dertjähri­gen Entwick­lung dar und bein­hal­tet das Wasser­rechts­ge­setz 1959 (WRG 1959) die rechtliche Grund­lage für eine Vielzahl von Maß­nah­men sowie die zu ihrer Umset­zung erforder­lichen rechtlichen Instru­mente, ins­beson­dere für fol­gende drei Themenkreise:

  • die Benutzung der Gewässer
  • der Schutz und die Rein­hal­tung der Gewässer
  • der Schutz vor den Gefahren des Wassers

Ich bin der richtige Ansprech­part­ner, wenn es um die Rechtsvertre­tung oder Beratung im Zusam­men­hang mit Wasser­recht geht.

Nach­ste­hend ein Auszug mein­er anwaltlichen Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Wasserrecht:

  • Prü­fung und Rechts­ber­atung im Zusam­men­hang mit wasser­rechtlichen Sachverhalten
  • Kor­re­spon­denz mit Behör­den und Beteiligten
  • Beratung hin­sichtlich Wasser­ent­nahme und Wasser­benützung, Quellfassungen
  • Errich­tung von Vereinbarungen
  • Durch­set­zung Ihrer Rechte
  • Ein­hol­ung von Bewil­li­gun­gen nach den wasser­rechtlichen Vorschriften