Kaufvertrag – Immobilie oder Liegenschaft

Als Anwalt für Immo­bilien­recht empfehle ich Ihnen jeden­falls vor dem Immo­bilienkauf einen indi­vidu­ellen Beratung­ster­min bei Ihrem Ver­trauen­san­walt, damit die Freude über die neue Liegen­schaft (z.B. Eigen­tumswoh­nung, Ein­fam­i­lien­haus, Grund­stück) nicht durch uner­wartete Prob­leme und zusät­zliche Kosten getrübt wird.

Für den Eigen­tum­ser­werb von Immo­bilien ist zunächst der Abschluss eines gülti­gen Kaufver­trages erforder­lich. Das ist eine Urkunde, die die Eini­gung zwis­chen Verkäufer und Käufer über den Kaufge­gen­stand und Preis sowie Nebenbes­tim­mungen fes­thält. Für die Ein­tra­gung im Grund­buch ist eine schriftliche Ver­trag­surkunde erforder­lich und sind die Unter­schriften gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.

Ich bin für Sie der richtige Ansprech­part­ner, wenn Sie Fra­gen in diesem Bere­ich haben oder die Errich­tung eines Kaufver­trages samt grund­bücher­lich­er Durch­führung benötigen.

Nach­ste­hend ein Auszug mein­er anwaltlichen Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Kauf ein­er Immo­bilie oder ein­er Liegenschaft:

  • Prü­fung von Verträ­gen (Kauf‑, Tausch‑, Schenkungs- oder Übergabsverträge)
  • Beratung über die rechtlichen Voraus­set­zun­gen und Kosten im Zusam­men­hang mit einem Immo­bilien- oder Liegen­schaft­ser­wer­b/-verkauf
  • Ver­tragser­rich­tung samt grund­bücher­lich­er Durchführung
  • Rechts­ber­atung und Vertre­tung bei Prob­le­men im Zuge eines Immo­bilien- oder Liegen­schaft­ser­werb­s/-verkaufs
  • Vertre­tung und Durch­set­zung von Ansprüchen bei Anfech­tung eines Ver­trages oder Män­gel, die nach Über­gabe beim Kau­fob­jekt hervorkommen
  • Vertre­tung bei der Eigentümerversammlung