Ihr letzter Wille?

Was soll mit Ihrem Ver­mö­gen passieren, wenn Sie tot sind und „wer soll was“ bekom­men?  Müssen Sie ein Tes­ta­ment erricht­en? Wie kön­nen Sie eine let­ztwillige Ver­fü­gung wirk­sam erricht­en und welche Voraus­set­zun­gen müssen Sie dabei beacht­en? Wo bewahren Sie ein Tes­ta­ment auf?

Es ist zwar nicht angenehm, zu Lebzeit­en über das rechtliche Schick­sal seines Ver­mö­gens nach dem eige­nen Tod nachzu­denken, jedoch ist vor allem das Auf­set­zen eines Tes­ta­ments für die gewün­schte Weit­er­gabe des eige­nen Ver­mö­gens sin­nvoll, um famil­iären und erbrechtlichen Stre­it­igkeit­en vorzubeugen.

Vor allem beim Ver­fassen eines Tes­tamtens sind einige – geset­zlich vorgeschriebene – Voraus­set­zun­gen zu beacht­en, damit es dann – wenn es soweit ist – auch rechtlich gültig und verbindlich ist. Wer­den diese Merk­male nicht einge­hal­ten, kann es sein, dass es nicht wirk­sam ist und damit eben ger­ade nicht „Ihr let­zter Wille“ geschieht.

Möcht­en Sie ein Tes­ta­ment erricht­en, haben Sie Fra­gen zum The­ma Erben und Vererben, dann vere­in­baren Sie ganz ein­fach einen Ter­min bei mir.

Ich bin der richtige Ansprech­part­ner, wenn es um die Beratung im Zusam­men­hang mit dem Erbrecht geht oder Sie ein Tes­ta­ment erricht­en möchten.

Nach­ste­hend ein Auszug mein­er anwaltlichen Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Erbrecht:

  • Beratung über die geeignete Form der let­ztwilli­gen Ver­fü­gung auf­grund Ihrer Fam­i­lien- und Vermögenssituation
  • Ver­fas­sung ein­er for­mgerecht­en let­ztwillige Verfügung
  • ord­nungs­gemäße Reg­istrierung Ihrer let­ztwilli­gen Ver­fü­gung im Tes­ta­mentsreg­is­ter der öster­re­ichis­chen Rechtsanwälte
  • Ver­wahrung Ihrer let­ztwilli­gen Verfügung
  • Vertre­tung in erbrechtlichen Angele­gen­heit­en in einem Ver­lassver­fahren vor dem Gericht oder vor dem Gericht­skom­mis­sär (Notar)
  • Durch­set­zung Ihrer Ansprüche im Verlassverfahren