Mieten und vermieten

Sowohl ein Mieter, als auch ein Ver­mi­eter hat Rechte und Pflicht­en. Welche das sind, hängt davon ab, ob und inwieweit das Mietrechts­ge­setz zur Anwen­dung gelangt.

Ich bin der richtige Ansprech­part­ner in Mietrecht­san­gele­gen­heit­en: Gerne prüfe oder erstelle ich Ihren Mietver­trag. Auch bei Fra­gen betr­e­f­fend Kündi­gung, Ver­längerung, Unter­mi­ete oder Ver­tragsüber­nahme ste­he ich Ihnen gerne zur Ver­fü­gung. Bere­its vor Abschluss eines Mietver­trags soll­ten Sie sich berat­en lassen, um unan­genehme Über­raschun­gen zu vermeiden.

Nach­ste­hend ein Auszug mein­er anwaltlichen Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit dem Mietrecht:

 

  • Errich­tung eines Mietvertrages
  • Prü­fung eines Mietvertrages
  • Prü­fung, ob und in welchem Umfang das Mietrechts­ge­setz zur Anwen­dung kommt
  • Rechts­ber­atung im Mietrecht (Rechte und Pflicht­en von Mieter und Vermieter)
  • Durch­set­zung von Ansprüchen und Vertre­tung vor Gericht