Strafrecht

Der Ablauf der Strafver­fol­gung ist in der Straf­prozes­sor­d­nung genau geregelt.

In einem Strafver­fahren wird durch die Krim­i­nalpolizei, Staat­san­waltschaft und das Gericht gek­lärt, ob eine Per­son eine bes­timmte, gerichtlich straf­bare Tat began­gen hat und welche Strafe (z.B. Frei­heitsstrafe / Geld­strafe) ver­hängt wird.

Als Recht­san­walt kann ich Ihnen bere­its ab der ersten Phase eines Strafver­fahrens zur Seite ste­hen. Vor allem bei der ersten Vernehmung durch die Krim­i­nalpolizei oder Staat­san­waltschaft sollte nicht auf anwaltliche Hil­fe verzichtet werden.

Nach­ste­hend ein Auszug mein­er anwaltlichen Leis­tun­gen im Zusam­men­hang mit einem Strafverfahren:

  • Beratung über Rechte und Pflicht­en im Strafver­fahren (sei es als Beschuldigter, Zeuge, Opfer oder Täter)
  • Vertre­tung schon bei der ersten Ein­ver­nahme bei der Polizei, noch vor Ein­leitung eines Strafver­fahrens und Vertre­tung im Ermit­tlungsver­fahren (manch­mal kann bere­its an dieser Stelle eine Ein­stel­lung des Ver­fahrens erre­icht werden)
  • Engagierte, pro­fes­sionelle Vertre­tung vor der Krim­i­nalpolizei, Staat­san­waltschaft und Gericht, aber auch vor Ver­wal­tungs­be­hör­den (Ver­wal­tungsstraf­sachen)
  • Vertre­tung im Hauptver­fahren (in der Hauptver­hand­lung) vor Gericht
  • Vertre­tung und Wahrung Ihrer Rechte im Falle von Unter­suchung­shaft bzw. Haft
  • Vertre­tung von Pri­vat­beteiligten (Opfern): Schaden­er­satz­zahlun­gen kön­nen durch Pri­vat­beteilig­te­nan­schluss im Strafver­fahren auch ohne geson­derte Ein­leitung von Zivil­ver­fahren erre­icht werden
  • Vor­bere­itung und Ein­bringung von Sachver­halts­darstel­lun­gen an die Krim­i­nalpolizei oder an die Staat­san­waltschaft, wenn Sie Opfer ein­er Straftat gewor­den sind und gegen den Täter noch nichts unter­nom­men wurde
  • Rechtsmit­tel im Strafver­fahren (z.B. gegen Stra­furteile: Beru­fung, Nichtigkeitsbeschwerde)
  • Durch­set­zung Ihrer Rechte betr­e­f­fend Haftaufschub
  • Durch­set­zung Ihrer Rechte betr­e­f­fend Fußfes­sel (elek­tro­n­isch überwachter Hausarrest)