Wasserrecht
Das österreichische Wasserrecht stellt das Ergebnis einer mehr als hundertjährigen Entwicklung dar und beinhaltet das Wasserrechtsgesetz 1959 (WRG 1959) die rechtliche Grundlage für eine Vielzahl von Maßnahmen sowie die zu ihrer Umsetzung erforderlichen rechtlichen Instrumente, insbesondere für folgende drei Themenkreise:
- die Benutzung der Gewässer
- der Schutz und die Reinhaltung der Gewässer
- der Schutz vor den Gefahren des Wassers
Ich bin der richtige Ansprechpartner, wenn es um die Rechtsvertretung oder Beratung im Zusammenhang mit Wasserrecht geht.
Nachstehend ein Auszug meiner anwaltlichen Leistungen im Zusammenhang mit dem Wasserrecht: