Kaufvertrag – Immobilie oder Liegenschaft
Als Anwalt für Immobilienrecht empfehle ich Ihnen jedenfalls vor dem Immobilienkauf einen individuellen Beratungstermin bei Ihrem Vertrauensanwalt, damit die Freude über die neue Liegenschaft (z.B. Eigentumswohnung, Einfamilienhaus, Grundstück) nicht durch unerwartete Probleme und zusätzliche Kosten getrübt wird.
Für den Eigentumserwerb von Immobilien ist zunächst der Abschluss eines gültigen Kaufvertrages erforderlich. Das ist eine Urkunde, die die Einigung zwischen Verkäufer und Käufer über den Kaufgegenstand und Preis sowie Nebenbestimmungen festhält. Für die Eintragung im Grundbuch ist eine schriftliche Vertragsurkunde erforderlich und sind die Unterschriften gerichtlich oder notariell zu beglaubigen.
Ich bin für Sie der richtige Ansprechpartner, wenn Sie Fragen in diesem Bereich haben oder die Errichtung eines Kaufvertrages samt grundbücherlicher Durchführung benötigen.