Startseite › Strafrecht › Ratgeber: Was kostet ein Strafverteidiger?
Die Frage nach den Kosten ist berechtigt – und sie sollte offen beantwortet werden. Die Höhe des Honorars hängt von wenigen, klar benennbaren Faktoren ab. Dieser Ratgeber erklärt die üblichen Abrechnungsmodelle, wann der Staat die Verteidigung finanziert und in welchen Fällen Sie Kosten ersetzt bekommen.
In Strafsachen sind drei Modelle verbreitet: die Abrechnung nach Stundensatz, ein Pauschalhonorar für definierte Leistungen (etwa die Vertretung im Ermittlungsverfahren oder eine Hauptverhandlung) sowie die Abrechnung nach den Allgemeinen Honorar-Kriterien (AHK) der Rechtsanwaltschaft. Welches Modell sinnvoll ist, hängt vom Verfahren ab. Entscheidend ist Transparenz: Die Honorarvereinbarung wird vor Beginn der Tätigkeit klar und schriftlich getroffen – Sie wissen von Anfang an, womit Sie rechnen können. Details zu meinem Honorar und zum Erstgespräch finden Sie unter Honorar & Erstgespräch.
Wer außerstande ist, die Kosten der Verteidigung ohne Beeinträchtigung des notwendigen Unterhalts zu tragen, kann Verfahrenshilfe beantragen (§ 61 StPO). In Fällen notwendiger Verteidigung – etwa in Haftsachen oder vor dem Schöffen- und Geschworenengericht – wird dann ein Verteidiger beigegeben, dessen Kosten der Staat trägt.
Wird das Verfahren eingestellt oder endet es mit Freispruch, leistet der Bund auf Antrag einen Pauschalbeitrag zu den Verteidigungskosten. Dieser ist gesetzlich gedeckelt und nach der Gerichtsbesetzung gestaffelt – derzeit bis zu 90.000 Euro im geschworenengerichtlichen Verfahren, vor dem Bezirksgericht deutlich weniger. Die tatsächlichen Kosten deckt der Pauschalbeitrag daher oft nur zum Teil; er ist aber jedenfalls geltend zu machen.
Viele Rechtsschutzversicherungen enthalten einen Straf-Rechtsschutz. Typischerweise gedeckt ist die Verteidigung bei Fahrlässigkeitsdelikten (etwa nach einem Verkehrsunfall); bei Vorsatzdelikten besteht Deckung häufig nur rückwirkend, wenn das Verfahren nicht mit einer Verurteilung wegen Vorsatzes endet. Ein Blick in die Polizze lohnt sich – ich prüfe die Deckungsfrage gerne mit Ihnen.
Gemessen an dem, was auf dem Spiel steht – Vorstrafe, Beruf, Führerschein, im Ernstfall die Freiheit –, ist die Verteidigung eine Investition mit klarem Gegenwert: Eine erreichte Diversion erspart die Vorstrafe, eine frühe Stellungnahme kann die Einstellung bringen, und schon die Vermeidung einer unbedachten Erstaussage verhindert oft den größten Schaden.
Die Konditionen für das Erstgespräch finden Sie transparent auf der Honorarseite unter Honorar & Erstgespräch. Im Erstgespräch erhalten Sie eine Einschätzung Ihrer Lage und der zu erwartenden Kosten.
Teilweise: Auf Antrag gebührt ein gesetzlich gedeckelter Pauschalbeitrag, gestaffelt nach dem Gericht. Die vollen Kosten ersetzt er in der Regel nicht.
Wenn Sie die Verteidigungskosten nicht ohne Beeinträchtigung Ihres notwendigen Unterhalts tragen können und die Verteidigung erforderlich ist – insbesondere in Fällen notwendiger Verteidigung.
Manchmal ja, vor allem bei Fahrlässigkeitsdelikten. Bei Vorsatzvorwürfen gelten Besonderheiten. Ich kläre die Deckung gerne mit Ihnen.
Sie möchten Klarheit über die Kosten in Ihrem Fall? Im Erstgespräch besprechen wir Lage, Strategie und Honorar – offen und verbindlich. Details: Honorar & Erstgespräch.
Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: Juli 2026.